Jugendordnung

§ 1 (Name der Mitgliedschaft)

Mitglieder der Jugendabteilung des JFC Gera e.V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen bis 27 Jahre sowie die gewählten und berufenen Mitglieder.

§ 2 (Aufgaben)

  1. Die Jugendabteilung des „JFC Gera e.V.“ führt und verwaltet sich selbst und entscheidet im Rahmen der Satzung über die Verwendung der zu fließenden Mittel.
  2. Die Nachwuchsabteilung hat neben den Aufgaben bei der Mitgestaltung des Übungs- und Wettkampfbetriebes folgende Aufgaben im Rahmen der Satzung des DOSB, LSB Thüringen und der Satzung des JFC Gera
    • Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
    • Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude
    • Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge
    • Entwicklung von neuen Formen zeitgemäßer Bildung und Geselligkeit
    • Pflege der internationalen Verständigung
    • ist gegen Extremismus jeglicher Art

§ 3 (Organe)

Organe der Jugendabteilung im „JFC Gera e.V.“ sind:

  1. Die Vereinsjugendmitgliederversammlung
  2. Die Vereinsjugendleitung

§ 4 (Vereinsjugendtag der Jugendabteilung)

  1. Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen der Mitglieder gemäß §1. Die ordentliche Vereinsjugendmitgliederversammlung findet alle 4 Jahre, jeweils 4 Wochen vor der Wahlversammlung des Vereins statt.
  2. Aufgaben der Mitgliederversammlung der Vereinsjugend sind
    • Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses der Vereinsjugendleitung
    • Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit der Vereinsjugendleitung
    • Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltplanes
    • Entlastung der Vereinsjugendleitung
    • Wahl der Vereinsjugendleitung
    • Wahl der Delegierten zum Jugendtag der Geraer Sportjugend
    • Beschlussfassung über vorliegende Rechte
  3. Die ordentliche Mitgliederversammlung der Vereinsjugend findet alle 4 Jahre, mindestens 4 Wochen vor der Wahlversammlung des Vereins statt. Für den Vereinstag gelten sinngemäß die Bestimmungen in der Satzung des Vereins für die Mitgliederversammlung.

§ 5 (Vereinsjugendleitung)

  1. Die Vereinsjugendleitung des Vereins besteht aus folgenden Mitgliedern:
    • dem Jugendwart
    • einem/ einer Stellvertreter(in)
    • einem/ einer Jugendsprecher(in)
      Er wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt (wie in Satzung des Sportvereins).
  2. Der Jugendwart der Vereinsjugendleitung vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen.
  3. In die Vereinsjugendleitung ist jedes Mitglied ab 12 Jahren wählbar.
  4. Die Vereinsjugendleitung erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Vereins sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung der Vereinsjugend. Die Vereinsjugendleitung ist dem Vorstand des JFC Gera e.V. gegenüber für die Beschlüsse und die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich. Die Vereinsjugendleitung ist zuständig für die Jugendangelegenheiten im Verein, die die Vereinsjugend berühren.
  5. Die Sitzungen der Vereinsjugendleitung finden nach ihren jährlichen Festlegungen statt.

§ 6 (Wettkampfanordnung/Spielerordnung)

Einzelheiten zur Durchführung von Wettkämpfen regelt die Wettkampf-/ Spielerordnung des jeweiligen Verbandes. Für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist die Selbstverantwortung der Mitglieder der Jugendabteilung zu stärken.

§ 7 (Sonstiges)

Alle nicht in dieser Jugendordnung aufgeführten Bestimmungen regeln sich nach der Satzung des Vereins.

§ 8 (Inkraftsetzung/Änderung der Jugendordnung)

Änderungen der Jugendordnungen können nur von der ordentlichen Mitgliederversammlung der Vereinsjugend des „JFC Gera e.V.“ oder eine speziell für diesen Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung der Vereinsjugend des „JFC Gera e.V.“ beschlossen werden.
Solche Änderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten.

Die Jugendordnung tritt mit Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.

Beschlossen am 02.05.2013